Reinigungskräfte gehören bald zum Fachbereich 65 RP 07.06.2016

Foto: Rüdiger Kahlke

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Die Entscheidung, die vor Jahren outgesourcten Reinigungskräfte wieder zu städtischen Mitarbeitern zu machen, ist längst gefallen. Eine Mehrheit aus SPD, Grünen und Linken setzte das durch. Die Entscheidung sorgte für viel Wirbel.

Gestern Abend stand das Thema im Haupt- und Finanzausschuss wieder auf der Agenda. Denn es müssen weitere Entscheidungen gefällt werden. So musste festgelegt werden, welche Stelle künftig für das Personal zuständig ist. CDU und FDP machten ihre generelle Ablehnung noch einmal deutlich. Allerdings ließen sie sich in einem Punkt doch dazu hinreißen, positiv abzustimmen. So wurde einstimmig bei einer Enthaltung (Viktor Paeßens von der CDU) festgelegt, dass die Reinigungskräfte dem Fachbereich 65 (Immobilienmanagement) zugeschlagen werden. Weil das „eine konsequente Fortsetzung der Zentralisierung von gebäudebezogenen Aufgaben wäre“, wie es in der Vorlage der Verwaltung hieß.

Dem zweiten Teil des Beschlussvorschlages verweigerten CDU und FDP die Zustimmung. Dabei ging es darum , die Verwaltung zu beauftragen, die erforderlichen Schritte für eine Implementierung zum 1. Juli 2016 in die Wege zu leiten.

Diskutiert wurde auch die Frage, wer Vorgesetzter der Reinigungskräfte werden soll. Hauswarte – eine Art „Hausmeister light“ – scheiden aus. Das könnten sie schon zeitlich nicht leisten, argumentierte Beigeordnete Rosemarie Kaltenbach: „Sie sind alle an mehreren Schulstandorten tätig und sind voll ausgelastet.“ Eine Möglichkeit sei es, die Hauswarte wieder zu vollwertigen Hausmeistern zu machen, aber auch das sei keine probate Lösung. Kaltenbach: „Jeder Hausmeister hat andere Vorstellungen von Personalführung. Es geht hier aber um professionelle Reinigung. Das ist heute nicht mehr mit einer Schulung getan.“ Vieles spreche dafür, einen Objektleiter einzustellen – also jemanden, der als direkter Vorgesetzter und Ansprechpartner für die Reinigungskräfte zuständig ist. Dabei stelle sich auch die Frage der Kosten und des Umfangs. Muss es eine volle Stelle sein oder reicht eine Zweidrittelstelle? „Das muss die Verwaltung prüfen“, sagte Jürgen Bartsch (Grüne). Auch die Frage nach der Haftung kam auf und war schnell beantwortet: Alle städtischen Mitarbeiter seien versichert, hieß es.

Von Uwe Plien

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