Erhaltungssatzung enteignet den Eigentümer Der Westen 08.08.2016

Foto: A. Fischer

Foto: A. Fischer

Nach Meinung der FDP hätte es für das Landhaus Steinhoff keine Erhaltungssatzung geben dürfen, da „diese massive Beschränkung der Verfügung über sein Eigentum für den Inhaber einer kalten Enteignung gleich kommt“, so Herbert Becker, Fraktionsvorsitzender der FDP.

Deshalb haben die Liberalen im Bauausschuss und im Rat gegen eine Erhaltungssatzung gestimmt, obwohl auch sie gerne das Landhaus erhalten wollen. Aber nachdem zweimal der Denkmalschutz für das Gebäudes abgelehnt worden ist, könne man nicht einfach das Baugesetzbuch, in dem die Erhaltungssatzung geregelt ist, missbrauchen, um seine politischen Ziele zu erreichen, so die Liberalen. Die Erhaltungssatzung könne man nur anwenden, wenn ein Gebäude aus künstlerischen oder geschichtlichen Gesichtspunkten wesentlich die Umgebung, die Stadtgestalt oder das Ortsbild prägt oder eine wichtige städtebauliche Bedeutung hat, entnimmt man dem Baugesetzbuch.

Das ist hier nicht der Fall, wenn man sich das Umfeld anschaut, so die FDP. „Der Missbrauch der Erhaltungssatzung kratzt an unserem Rechtsstaat, deshalb ist eine Klage des Eigentümers nachvollziehbar“, sagt Herbert Becker. Auf Nachfrage beim Eigentümer erhielten die Liberalen die Auskunft, dass dieser bisher weder einen Antrag auf Veränderung gestellt habe noch im Rheinberger Stadthaus vorstellig gewesen sei. Vielmehr sei er erst durch Presseberichte davon informiert worden, dass er jetzt in seinem Eigentum durch die Satzung beschränkt werde. Mit ihm ist die FDP aber der Meinung, dass ein solches Vorgehen sehr bürgerfeindlich ist, und dass er die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über sein Eigentum behalten müsse. Wenn man Steinhoff erhalten will, müsse man halt öfter das Landhaus aufsuchen und damit die wirtschaftliche Grundlage für eine Fortführung von Restaurant und Hotel schaffen, so die FDP.

Das könnte dich auch interessieren …